30 Sep. Erinnerung: Regelmäßige Prüfung der TSE-Mitteilungspflicht erforderlich
Wir möchten Sie heute noch einmal ausdrücklich auf die TSE-Mitteilungspflicht hinweisen, die regelmäßige Überprüfungen und gegebenenfalls Meldungen an das Finanzamt erfordert. Bitte beachten Sie: Änderungen müssen spätestens innerhalb von 30 Tagen an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Folgende Ereignisse erfordern eine Meldung: Filialeröffnung / Inbetriebnahme einer Kasse Filialschließung...












