
27 Nov. Steuerentlastung für die Gastronomie: Mehrwertsteuer-Umstellung zum Jahreswechsel
Dauerhafte Senkung von 19% auf 7%: Die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% für Speisen, die in Restaurants und Cafés verzehrt werden, soll ab 01.01.2026 dauerhaft gelten. Darauf hat sich das Bundeskabinett am 10. September 2025 verständigt. Ausgenommen von der Regelung sind Getränke, diese werden weiterhin mit 19% versteuert. Es profitieren neben der klassischen Gastronomie auch Bäckereien und Metzgereien. Damit gibt es keinen steuerlichen Unterschied mehr zwischen Speisen, die im Haus verzehrt werden und jenen, die mitgenommen, im Handel gekauft oder über Lieferdienste bestellt werden.
Das letzte Wort haben noch Bundestag und Bundesrat. Der Deutsche Bundestag soll dazu am 05. Dezember 2025 beraten. Eine abschließende Zustimmung des Bundesrats wird am 19. Dezember 2025 erwartet.
Dennoch. Bereiten Sie sich schon einmal auf die Mehrwertsteuer-Umstellung vor. Nutzen Sie die Zeit jetzt, bevor es ins Weihnachtsgeschäft geht.
Das ist konkret zu tun: Die geänderten Buchungseigenschaften müssen mit Startdatum 01.01.2026 an den Artikeln und an den Sachkonten hinterlegt sein. Überprüfen Sie außerdem die zugeordneten Buchungsgruppen an den Kasseneinnahme-/Kassenausgabearten und passen Sie diese unter Umständen an.
Aktualisieren von Stamm- und Bewegdaten: Stammdaten, wie Artikel, Sachkonten, Einnahme-/Ausgabearten, können mittels Report mit den zum Stichtag gültigen Buchungsgruppen aktualisiert werden. Um bereits existierende Verkaufs- und Einkaufsbelege oder auch Buchblätter für den Zeitraum ab 01.01.2026 mit den neuen MwSt.-Sätzen zu aktualisieren, müssen Sie einmalig einen weiteren Report laufen lassen. Weiterführende Dokumentationen zum Thema finden Sie auf Samuelson DOCS.
Wichtig! Starten Sie beide Reports erst, wenn die Buchungseigenschaften zum 01.01.2026 vollständig gepflegt sind.
Überprüfen und ändern Sie gegebenenfalls in Samuelson BackPro Ihre Verkaufspreise für die betroffenen Artikel, wenn Sie, zum Beispiel mittels VK-Preisvorschlags, neue Preise erzeugt haben oder nun mit der Steuersenkung erzeugen möchten.
Wir sind für Sie da!
Sie benötigen Hilfe bei der Einrichtung des neuen Umsatzsteuersatzes? Wir stellen Ihnen hierzu unsere Dokumentation zur Verfügung, die Sie Schritt für Schritt durch die Einrichtung führt. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich mit Rat und Tat zur Seite!
Wir beobachten die Lage diesbezüglich und halten Sie weiterhin auf dem Laufenden, sollte sich in Mehrwertsteuer-Fragen etwas ändern.
Quellen:



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