11 Aug TSE: Fristverlängerung bis zum 31. März 2021
Grundsätzlich gilt nach wie vor: Das Bundesministerium der Finanzen fordert den Einsatz der TSE zum 30.09.2020. Aufgrund der Corona-Pandemie und der kurzfristigen Umstellung der Kassensysteme im Zusammenhang mit der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) haben fast alle Bundesländer jedoch Härtefallregelungen geschaffen und die Nichtbeanstandungsfrist zur Nutzung...