
23 Juni Österreich: Neuer Umsatzsteuersatz auf Grundnahrungsmittel ab 1. Juli 2026
Die österreichische Bundesregierung senkt zum 1. Juli 2026 den Umsatzsteuersatz für ausgewählte Grundnahrungsmittel dauerhaft von 10 % auf 4,9 %. Ziel der Maßnahme ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts gestiegener Lebensmittelpreise zu entlasten und die Kaufkraft zu stärken.
Von der Steuersenkung betroffen sind unter anderem Brot und Gebäck, Mehl, Reis, Nudeln, Milchprodukte, Eier sowie frisches Obst und Gemüse. Nicht betroffen sind hingegen Produkte wie Kaffee, Tee, Kakao, Softdrinks oder alkoholische Getränke. Auch Restaurationsumsätze fallen weiterhin nicht unter den neuen Steuersatz.
Jetzt umstellen
Da der Stichtag bereits kurz bevorsteht, empfiehlt es sich, die notwendigen Vorbereitungen jetzt zeitnah abzuschließen. Insbesondere Bäckereien mit einem breiten Sortiment sollten rechtzeitig prüfen, welche Artikel von der Steueränderung betroffen sind und wie diese in den Warenwirtschafts- und Kassensystemen abgebildet werden.
Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Überprüfung der betroffenen Artikel und deren steuerlicher Zuordnung
- Anpassung der Buchungseigenschaften und Mehrwertsteuerkennzeichen
- Kontrolle der hinterlegten Buchungsgruppen bei Artikeln, Sachkonten sowie Einnahme- und Ausgabearten
- Überprüfung bestehender Preis- und Kalkulationsmodelle
- Aktualisierung von Stamm- und Bewegungsdaten zum Stichtag
Da die Abgrenzung der begünstigten Produkte auf Basis gesetzlich definierter Produktgruppen erfolgt, empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der Artikelstammdaten.
Das ist konkret zu tun
Die geänderten Buchungseigenschaften müssen mit Startdatum 01.07.2026 an den Artikeln und an den Sachkonten hinterlegt sein. Überprüfen Sie außerdem die zugeordneten Buchungsgruppen an den Kasseneinnahme-/Kassenausgabearten und passen Sie diese unter Umständen an.
Aktualisieren von Stamm- und Bewegungsdaten: Stammdaten, wie Artikel, Sachkonten, Einnahme-/Ausgabearten, können mittels Report mit den zum Stichtag gültigen Buchungsgruppen aktualisiert werden. Um bereits existierende Verkaufs- und Einkaufsbelege oder auch Buchblätter für den Zeitraum ab 01.07.2026 mit den neuen MwSt.-Sätzen zu aktualisieren, müssen Sie einmalig einen weiteren Report laufen lassen.
Weiterführende Dokumentationen zum Thema finden Sie auf Samuelson|DOCS.
Wichtig! Starten Sie beide Reports erst, wenn die Buchungseigenschaften zum 01.07.2026 vollständig gepflegt sind.
Überprüfen und ändern Sie gegebenenfalls in Samuelson BackPro Ihre Verkaufspreise für die betroffenen Artikel, wenn Sie, zum Beispiel mittels VK-Preisvorschlags, neue Preise erzeugt haben oder nun mit der Steuersenkung erzeugen möchten.
Wir sind für Sie da!
Sie benötigen Hilfe bei der Einrichtung des neuen Umsatzsteuersatzes? Wir stellen Ihnen hierzu unsere Dokumentation zur Verfügung, die Sie Schritt für Schritt durch die Einrichtung führt. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich mit Rat und Tat zur Seite!



Sorry, the comment form is closed at this time.