
18 Aug. Neue E-Rechnungspflicht ab 01.01.2027 – wir unterstützen Sie dabei!
Ab dem 01.01.2027 müssen inländische B2B-Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 € regelmäßig E-Rechnungen nicht mehr nur empfangen, sondern auch versenden können. Papier- oder einfache PDF-Rechnungen sind dann nicht mehr zulässig.
Spätestens ab 01.01.2028 gilt dann für alle Unternehmen die E-Rechnungspflicht.
Die elektronische Übermittlung von Rechnungen und Gutschriften für Leistungen eines Unternehmers an einen anderen Unternehmer im Inland (B2B) ist verpflichtend einzuhalten.
Die wichtigsten Fristen auf einen Blick:
- Seit 01.01.2025: Empfangspflicht von E-Rechnungen für alle Unternehmen
- Ab 01.01.2027: Empfangs- und Versandpflicht von E-Rechnungen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 €
- Ab 01.01.2028: Empfangs- und Versandpflicht von E-Rechnungen für alle Unternehmen
Ausnahmen
Von der E-Rechnungspflicht ausgenommen sind:
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 €
- Fahrausweise für den Personenverkehr
- Rechnungen an Endverbraucher (B2C)
- Umsätze von Kleinunternehmern
- Bestimmte steuerfreie oder grenzüberschreitende Umsätze
Vorteile der E-Rechnung
Die Umstellung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht – sie soll auch praktische Vorteile für Unternehmen bringen:
- Vereinfachte Rechnungsstellung– weniger manueller Aufwand
- Verkürzte Durchlaufzeiten– Rechnungen sind schneller beim Empfänger
- Schnellere Bearbeitung– was in der Regel auch zu pünktlicheren Zahlungen führt
- Kostenersparnis– kein Druck, Porto oder aufwändiges Handling von Papierbelegen
- Weniger Fehleranfälligkeit– strukturierte Daten reduzieren Übertragungsfehler
- Flexibles Arbeiten– digitale Prozesse sind ortsunabhängig nutzbar
- Mehr Transparenz– bessere Nachvollziehbarkeit in den Prozessen und klarere Übersicht über offene Posten
Praxisbeispiel: So läuft eine E-Rechnung heute ab
Ein Bäckereiunternehmen erstellt seine Ausgangsrechnung in BackPro.
- Statt wie bisher die Rechnung auszudrucken und zu verschicken oder im PDF-Format per E-Mail zu versenden, wird eine E-Rechnung (in einem genormten Format) digital erzeugt.
- Diese wird per E-Mail an den Geschäftspartner übermittelt.
- Beim Empfänger wird die strukturierte Rechnung automatisch in das ERP-System eingelesen, geprüft und ohne manuelle Eingaben weiterverarbeitet.
Das Ergebnis: Keine Medienbrüche, schnellere Verbuchung, geringere Fehlerquote – und vor allem eine deutlich beschleunigte Abwicklung der Zahlung.
Was bedeutet das für Sie mit BackPro & Business Central?
Der Business Central-Standard eignet sich insbesondere für Kunden, die:
- E-Rechnungen hauptsächlich versenden möchten,
- einen möglichst schlanken Standardansatz bevorzugen,
- keine erweiterten Prüf- oder Importprozesse benötigen,
- den manuellen Aufwand im Eingangsprozess akzeptieren können.
Die SIEVERS E-Rechnung richtet sich an Kunden, die den gesamten E-Rechnungsprozess digitalisieren und absichern möchten.
Dazu gehören unter anderem:
- fachliche Validierungen vor dem Versand,
- strukturierte Verarbeitung eingehender E-Rechnungen,
- automatische Zuordnung zu Kreditoren und Belegen,
- Archivierung und Nachvollziehbarkeit,
- Fehler- und Prüfprotokolle,
- Unterstützung bestehender Einkaufs- und Freigabeprozesse,
- Verarbeitung von Verkaufs-, Einkaufs- und Servicebelegen,
- individuelle Erweiterungsmöglichkeiten für kundenspezifische Anforderungen.
Unser Angebot
Wir übernehmen die Lizenzierung im Miet-Abo oder On-Prem Kauf, die Integration und Einführung des Moduls SIEVERS eRechnung in Samuelson BackPro und Business Central sowie die Einrichtung der eRechnung, Testläufe und Go-Live-Begleitung.
Interesse?
Schreiben Sie uns an ERechnung@samuelson.de – wir melden uns mit einem passenden Fahrplan für Ihr Unternehmen.
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