Ab dem 01.01.2027 müssen inländische B2B-Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 € regelmäßig E-Rechnungen nicht mehr nur empfangen, sondern auch versenden können. Papier- oder einfache PDF-Rechnungen sind dann nicht mehr zulässig. Spätestens ab 01.01.2028 gilt dann für alle Unternehmen die E-Rechnungspflicht. Die elektronische Übermittlung von Rechnungen und Gutschriften für Leistungen eines Unternehmers an...