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Neue E-Rechnungspflicht ab 01.01.2027 – wir unterstützen Sie dabei!

Ab dem 01.01.2027 müssen inländische B2B-Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 € regelmäßig E-Rechnungen nicht mehr nur empfangen, sondern auch versenden können. Papier- oder einfache PDF-Rechnungen sind dann nicht mehr zulässig.

Spätestens ab 01.01.2028 gilt dann für alle Unternehmen die E-Rechnungspflicht.

Die elektronische Übermittlung von Rechnungen und Gutschriften für Leistungen eines Unternehmers an einen anderen Unternehmer im Inland (B2B) ist verpflichtend einzuhalten.

Die wichtigsten Fristen auf einen Blick:

  • Seit 01.01.2025: Empfangspflicht von E-Rechnungen für alle Unternehmen
  • Ab 01.01.2027: Empfangs- und Versandpflicht von E-Rechnungen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 €
  • Ab 01.01.2028: Empfangs- und Versandpflicht von E-Rechnungen für alle Unternehmen

 

Ausnahmen

Von der E-Rechnungspflicht ausgenommen sind:

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 €
  • Fahrausweise für den Personenverkehr
  • Rechnungen an Endverbraucher (B2C)
  • Umsätze von Kleinunternehmern
  • Bestimmte steuerfreie oder grenzüberschreitende Umsätze

 

Vorteile der E-Rechnung

Die Umstellung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht – sie soll auch praktische Vorteile für Unternehmen bringen:

  • Vereinfachte Rechnungsstellung– weniger manueller Aufwand
  • Verkürzte Durchlaufzeiten– Rechnungen sind schneller beim Empfänger
  • Schnellere Bearbeitung– was in der Regel auch zu pünktlicheren Zahlungen führt
  • Kostenersparnis– kein Druck, Porto oder aufwändiges Handling von Papierbelegen
  • Weniger Fehleranfälligkeit– strukturierte Daten reduzieren Übertragungsfehler
  • Flexibles Arbeiten– digitale Prozesse sind ortsunabhängig nutzbar
  • Mehr Transparenz– bessere Nachvollziehbarkeit in den Prozessen und klarere Übersicht über offene Posten

 

Praxisbeispiel: So läuft eine E-Rechnung heute ab

Ein Bäckereiunternehmen erstellt seine Ausgangsrechnung in BackPro.

  • Statt wie bisher die Rechnung auszudrucken und zu verschicken oder im PDF-Format per E-Mail zu versenden, wird eine E-Rechnung (in einem genormten Format) digital erzeugt.
  • Diese wird per E-Mail an den Geschäftspartner übermittelt.
  • Beim Empfänger wird die strukturierte Rechnung automatisch in das ERP-System eingelesen, geprüft und ohne manuelle Eingaben weiterverarbeitet.

Das Ergebnis: Keine Medienbrüche, schnellere Verbuchung, geringere Fehlerquote – und vor allem eine deutlich beschleunigte Abwicklung der Zahlung.

 

Was bedeutet das für Sie mit BackPro & Business Central?

Der Business Central-Standard eignet sich insbesondere für Kunden, die:

  • E-Rechnungen hauptsächlich versenden möchten,
  • einen möglichst schlanken Standardansatz bevorzugen,
  • keine erweiterten Prüf- oder Importprozesse benötigen,
  • den manuellen Aufwand im Eingangsprozess akzeptieren können.

 

Die SIEVERS E-Rechnung richtet sich an Kunden, die den gesamten E-Rechnungsprozess digitalisieren und absichern möchten.

Dazu gehören unter anderem:

  • fachliche Validierungen vor dem Versand,
  • strukturierte Verarbeitung eingehender E-Rechnungen,
  • automatische Zuordnung zu Kreditoren und Belegen,
  • Archivierung und Nachvollziehbarkeit,
  • Fehler- und Prüfprotokolle,
  • Unterstützung bestehender Einkaufs- und Freigabeprozesse,
  • Verarbeitung von Verkaufs-, Einkaufs- und Servicebelegen,
  • individuelle Erweiterungsmöglichkeiten für kundenspezifische Anforderungen.

  

Unser Angebot

Wir übernehmen die Lizenzierung im Miet-Abo oder On-Prem Kauf, die Integration und Einführung des Moduls SIEVERS eRechnung in Samuelson BackPro und Business Central sowie die Einrichtung der eRechnung, Testläufe und Go-Live-Begleitung.

 

Interesse?

Schreiben Sie uns an ERechnung@samuelson.de – wir melden uns mit einem passenden Fahrplan für Ihr Unternehmen.

 

Weiterführende Informationen

 

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