TSE: Fristverlängerung bis zum 31. März 2021

Grundsätzlich gilt nach wie vor: Das Bundesministerium der Finanzen fordert den Einsatz der TSE zum 30.09.2020.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der kurzfristigen Umstellung der Kassensysteme im Zusammenhang mit der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) haben fast alle Bundesländer jedoch Härtefallregelungen geschaffen und die Nichtbeanstandungsfrist zur Nutzung der Technischen Sicherheitseinrichtung TSE bis zum 31. März 2021 verlängert.

Voraussetzung für die Verlängerung der Frist:

Der Unternehmer hat die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis zum August/September 2020 (je nach Bundesland) nachweislich verbindlich bestellt oder in Auftrag gegeben.

Wichtig: Legen Sie die erforderlichen Nachweise der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung bei und halten Sie diese für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vor.

 

Bis auf die Freie Hansestadt Bremen haben alle Bundesländer eine Fristverlängerung genehmigt, zuletzt ist Brandenburg auf den Zug aufgesprungen.

 

Im Folgenden verlinken wir Ihnen die Erklärungen bzw. Regelungen der Finanzministerien der einzelnen Bundesländer.

Bitte achten Sie auf den genauen Wortlaut und die Frist zur Beauftragung, die für Ihr Bundesland gilt!

 

Bayern Frist Bestellung/Beauftragung 30.09.2020

Baden-Württemberg Frist Bestellung/Beauftragung 30.09.2020

Berlin Frist Bestellung/Beauftragung bis 30.08.2020 mit konkretem Einbautermin

Brandenburg Frist Bestellung/Beauftragung bis 31.08.2020 mit konkretem Einbautermin

Hamburg Frist Bestellung/Beauftragung 30.09.2020

Hessen Frist Bestellung/Beauftragung 30.09.2020

Mecklenburg-Vorpommern Frist Bestellung/Beauftragung 30.09.2020

Niedersachsen Frist Bestellung/Beauftragung bis 31.08.2020 zzgl. Bestätigung, dass Einbau vor 30.09.2020 nicht möglich ist.

Nordrhein-Westfalen Frist Bestellung/Beauftragung 30.09.2020

Saarland Frist Bestellung/Beauftragung 30.09.2020

Rheinland-Pfalz Frist Bestellung/Beauftragung bis 31.08.2020 zzgl. Bestätigung, dass Einbau vor 30.09.2020 nicht möglich ist.

Sachsen Frist Beauftragung bis 31.08.2020

Sachsen-Anhalt Frist Bestellung/Beauftragung 30.09.2020

Schleswig-Holstein Frist Bestellung/Beauftragung 30.09.2020

Thüringen Frist Bestellung/Beauftragung 30.09.2020

 

Wenn Sie noch keine TSE bei uns beauftragt haben, zögern Sie nicht, es eilt!

Unser Vertriebsteam berät Sie gern und nimmt Ihre Bestellung entgegen: vertrieb@samuelson.de

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