28 Nov Retoure für die Tonne? – Nein, für die Tüte!
Lebensmittelverschwendung war schon immer ein Thema, aber in Zeiten der Rezession ist das Wegwerfen von Kuchen, Brötchen und Co. am Ende des Tages nicht mehr zu rechtfertigen.
Retoure für die Tonne gilt es also zu vermeiden – ein mittlerweile recht bekanntes Konzept liefert hier beispielweise die App Too Good To Go. Darüber lassen sich Lebensmittel in einer Überraschungstüte kurz vor Ladenschluss zu vergünstigten Preisen verkaufen. Die Bäckereifiliale stellt eine frei gewählte Anzahl dieser Tüten online zum Verkauf. Nutzer:innen der App schauen nach übriggebliebenen Lebensmitteln in ihrer Umgebung, kaufen die Tüten online und holen sie in der Filiale nur noch kurz vor Ladenschluss ab.
Ihre Vorteile:
- Sie erreichen neues Kundenklientel, insbesondere Familien, die verschiedene Ihrer vergünstigten Produkte probieren und kennenlernen.
- Sie generieren mit Ihrer Retoure gerade von hochpreisigen Produkten noch Umsatz.
- Sie greifen den Zeitgeist auf: mit Blick auf den Wert von Lebensmitteln und den Gedanken der Nachhaltigkeit.
So funktioniert es mit Samuelson BackPro:
Wichtig ist – der Verkauf von Ware über Too Good To Go darf nicht als Verkauf, sondern muss als Retoure gewertet werden, damit Ihre Filialen nicht die Bestellmengen erhöhen. Es soll ja nicht mehr produziert werden. Gleichzeitig sollen aber die verkauften Tüten Too Good To Go in Rechnung gestellt werden.
Unsere Lösung: Wenn die Filiale absehen kann, dass Ware übrigbleiben wird, packt sie diese in sogenannte Überraschungstüten. Damit die Too Good To Go-Tüten wirklich erst zum Ladenschluss gepackt werden, können Sie die Artikel-Kacheln dafür an eine Uhrzeit binden (zum Beispiel ab 17:00 Uhr), die Sie an den Kachelfolien einstellen. Mittels Web-Kachel ist die Too Good To Go Web App in unserer BackShop Kasse eingebunden. Die Filialmitarbeiter:innen geben in der App die Anzahl der Überraschungstüten ein, die kurz vor Ladenschluss abzugeben sind. Kauft ein Kunde eine Tüte über die App, zeigt er seinen Kauf in der Filiale mittels App vor und nimmt die gepackte Überraschungstüte mit. Die Artikel in den Tüten werden als Entlastung erfasst. Unsere Warenwirtschaft BackPro weiß über den Entlastungsgrund, dass es sich um eine Retourenverwertung handelt und erstellt einen Umbuchungsauftrag für den Too Good To Go-Debitor. Die Umbuchung wird dabei in den Statistikposten als Retoure betrachtet.
Sie wollen mit uns und To Good To Go auch Ihre Brötchen retten? Sprechen Sie uns an: vertrieb@samuelson.de
Ab Ende Q1/2023 ist diese neue Funktion verfügbar.
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