Bild: geralt/pixabay 2024

Nicht vergessen: das Mitteilungsverfahren nach § 146a (4) AO kommt!

Heute möchten wir Sie informieren, dass das Mitteilungsverfahren verpflichtend kommt. Der BMF befindet sich aktuell in der Abstimmung mit den Bundesländern, ob das Mitteilungsverfahren im 4. Quartal 2024 oder nach dem 01.01.2025 eingesetzt wird. Wichtig für Sie ist, die zu meldenden Informationen rechtzeitig zusammenzutragen. (Edit: Das Mitteilungsverfahren wird zum 01.01.2025 Pflicht.)

Zu melden ist: die Seriennummer der TSE und die Seriennummer der Kasse = elektronisches Aufzeichnungssystem unter der Angabe der Betriebsstätte. Erstmalig betrifft die Mitteilungspflicht alle zum Stichtag verwendeten Betriebsstätten/Kassen/TSEs. Anschließend müssen alle Änderungen, wie Außerbetriebnahmen oder spätere Inbetriebnahmen, gemeldet werden.

Die Mitteilung ist innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme oder Außerbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems zu erstatten. Es muss nur das System gemeldet werden, was auch wirklich aktiv mit Geschäftsvorfällen verwendet wird.

Ersatzkassen im Lager sind NICHT meldepflichtig! Hat ein Bäcker eine Kasse, die bei Havarien nur stundenweise eingesetzt wird, muss die jeweilige Betriebsstätte mit dieser Kasse/TSE an- und abgemeldet werden! Steht diese Kasse/TSE an einem Tag in zwei verschiedenen Betriebsstätten, müssen die An-/Abmeldungen für BEIDE Betriebsstätten erfolgen.

Es gibt 3 verschiedene Übermittlungsverfahren:

  1. Die zeitaufwendige und fehlerbehaftete händische Eingabe im ELSTER-Formular auf elster.de durch den Steuerpflichtigen oder beauftragte Personen, wie den Steuerberater.
  2. Der Import einer XML-Datei in MeinELSTER.
  3. Die ERiC-Schnittstellen-Lösung zu § 146a (4) AO, die Samuelson bereits implementiert hat und deren Praxistauglichkeit im Zuge der KOMET Prototypphase bereits getestet worden ist.

Generell gilt: Elster meldet ein Protokoll. Dieses Protokoll muss in der Verfahrensdokumentation abgelegt werden.

Wichtig zu wissen: Die Elster-Meldungen werden zunächst nicht gesichtet, sondern nur auf den Servern der Finanzämter gesammelt. Sie werden erst bei Kassennachprüfungen relevant.

Was Sie benötigen: Ein eigenes Elsterzertifikat für die Meldung per ERiC. Hier kann das bestehende Zertifikat, welches für andere Meldungen verwendet wird, mitbenutzt werden.

Wenn Sie BackPro als führendes ERP-System verwenden, müssen Sie nichts weiter einrichten, weil die notwenigen Information bereits gepflegt sind oder automatisch umgeschlüsselt werden.

Wenn Sie ein Fremdsystem als führendes System verwenden, müssen Sie einige Informationen, wie Steuernummer, zuständiges Finanzamt usw., in den Firmendaten nachpflegen. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

Kosten: Alle unsere Kunden BP365 cloud und BP14 on-prem mit gültigem Updatevertrag erhalten das Meldeverfahren kostenfrei. Alle unsere Kunden mit älteren BackPro-Versionen zahlen einen Personentag Teilmigration, auch Sie erhalten die Funktion kostenfrei mit gültigem Updatevertrag. Weitere Unterstützung/Einrichtungen nach Aufwand.

 

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