12 Nov Neues zum Elektronischen Meldeverfahren über die ERiC-Schnittstelle
Das Mitteilungsverfahren über ERiC steht ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung. Samuelson hat diese Schnittstelle bereits ausgiebig getestet und stellt sie allen Samuelson-Kunden über den Updatevertrag kostenfrei zur Verfügung.
Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV muss bis zum 31. Juli 2025 erfolgen.
Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen. Dies gilt ebenfalls für ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommene elektronische Aufzeichnungssysteme. Achten Sie darauf, dass bei der Mitteilung der Außerbetriebnahme elektronischer Aufzeichnungssysteme vorher die Anschaffung mitgeteilt worden sein muss.
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