
30 Sep. Erinnerung: Regelmäßige Prüfung der TSE-Mitteilungspflicht erforderlich
Wir möchten Sie heute noch einmal ausdrücklich auf die TSE-Mitteilungspflicht hinweisen, die regelmäßige Überprüfungen und gegebenenfalls Meldungen an das Finanzamt erfordert.
Bitte beachten Sie:
Änderungen müssen spätestens innerhalb von 30 Tagen an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Folgende Ereignisse erfordern eine Meldung:
- Filialeröffnung / Inbetriebnahme einer Kasse
- Filialschließung / Außerbetriebnahme einer Kasse
- Kassentausch
- TSE-Tausch
- BackShop-Update (Kann über einen Aufgabenwarteschlangen-Posten (AWP) automatisiert gemeldet werden)
Unterstützung durch die BP Kassensteuerung:
Unsere BP Kassensteuerung unterstützt Sie bei der Einhaltung der Meldepflicht.
Wir empfehlen, regelmäßig über einen AWP den Report zur „Befüllung der Elster Kassenmeldedaten“ auszuführen. Dabei wird die Übersicht „Elster Kasse Betriebsstätten“ aktualisiert. Änderungen erhalten dann automatisch den Status „Prüfung erforderlich“. Nach manueller Prüfung müssen Sie den Status auf „Geprüft“ setzen. Die geprüften Daten können anschließend automatisiert per AWP an das Finanzamt gemeldet werden.
Weitere Informationen:
Alle Details zum TSE-Mitteilungsverfahren finden Sie in unserem Doku-Portal unter folgendem Link:
👉 Mitteilungsverfahren für elektronische Aufzeichnungsgeräte / Kassen nach §146a (4) AO
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.



Sorry, the comment form is closed at this time.