Bild: Samuelson 2025

Die E-Rechnung kommt!

Gern möchten wir Sie zur Thematik eRechnung und eine mögliche Umsetzung in Samuelson BackPro und Microsoft Dynamics Business Central informieren.

Die nachfolgenden Punkte fassen die wichtigsten gesetzlichen Aspekte zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (B2B) zusammen:

  • Die gesetzlichen Pflichten zur Rechnungsausstellung werden durch das Wachstumschancengesetz geregelt.
  • Ab 01.01.2025 müssen Unternehmen, die im inländischen B2B (Business to Business) Umfeld tätig sind, E-Rechnung empfangen können.
  • Bis 31.12. 2026 dürfen B2B-Umsätze weiterhin als Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig, allerdings ist hierfür die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich (§ 27 Abs. 39 Nr. 1 UStG-E).
  • Bis 31.12.2027 dürfen B2B-Umsätze weiterhin als Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig (wie 2025 – 2026). Weiterhin ist hierfür die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich. Zusätzliche Voraussetzung ist allerdings, dass der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz (Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG) von max. 800.000 EUR hat (§ 27 Abs. 39 Nr. 2 UStG-E).
  • Ab 01.01.2028 gilt für alle Unternehmen die E-Rechnungspflicht und deren Übermittlung ist verpflichtend einzuhalten.
  • Die elektronische Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet werden können.
  • Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsausstellung besteht für Leistungen eines Unternehmers an einen anderen Unternehmer im Inland (B2B) und gilt für Rechnungen und Gutschriften.
  • Die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsausstellung dient der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug und der Effizienzsteigerung in Unternehmen und bildet die Voraussetzung für die Einführung von transaktionsbezogenen Umsatzmeldungen an die Steuerbehörden.

Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier:

Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025

Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025

Gerne bieten wir Ihnen die Lizenzierung – sowohl als Mietabo oder als on-prem-Kauf – mit Integration und Einführung des Moduls SIEVERS eRechnung an.

Bitte melden Sie sich bei Interesse einfach unter unserer E-Mail Adresse: ERechnung@samuelson.de.

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