Achtung! Mehrwertsteuer-Umstellung zum Jahreswechsel

Back to 19%: Die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% für Speisen in Restaurants und Cafés gehört ab Beginn des nächsten Jahres wieder der Vergangenheit an. Darauf hat sich die Ampelkoalition geeinigt.

Das bedeutet für Sie: Wenn Sie die Umstellung der Mehrwertsteuer zum Jahreswechsel noch nicht in BackPro eingerichtet haben, dann nutzen Sie die Zeit jetzt, bevor es ins Weihnachtsgeschäft geht.

Das ist konkret zu tun: Die neuen alten Buchungseigenschaften müssen mit Startdatum 01.01.2024 an den Artikeln und an den Sachkonten hinterlegt sein. Überprüfen Sie außerdem die zugeordneten Buchungsgruppen an den Kasseneinnahme-/Kassenausgabearten und passen Sie diese unter Umständen an.

Aktualisieren von Stamm- und Bewegdaten: Stammdaten, wie Artikel, Sachkonten, Einnahme-/Ausgabearten, können mittels Report mit den zum Stichtag gültigen Buchungsgruppen aktualisiert werden. Um bereits existierende Verkaufs- und Einkaufsbelege oder auch Buchblätter für den Zeitraum ab 01.01.2024 mit den neuen MwSt.-Sätzen zu aktualisieren, müssen Sie einmalig einen weiteren Report laufen lassen. Weiterführende Dokumentationen zum Thema finden Sie auf Samuelson DOCS.

Wichtig! Starten Sie beide Reports erst, wenn die Buchungseigenschaften zum 01.01.2024 vollständig gepflegt sind.

Überprüfen und ändern Sie in Samuelson BackPro Ihre Verkaufspreise für die betroffenen Artikel, wenn Sie, zum Beispiel mittels VK-Preisvorschlag, neue Preise für die Zeit der Umstellung erzeugt haben.

Wenn Sie die reduzierte Mehrwertsteuer an der Kasse mittels Rabatttaste abgebildet haben, denken Sie daran, die absoluten Rabatte in der Tastenbelegung für die BackShop2-Kasse wieder zu ändern.

Wir sind für Sie da!

Sie benötigen Hilfe bei der Einrichtung des neuen Umsatzsteuersatzes? Wir stellen Ihnen hierzu unsere Dokumentation zur Verfügung, die Sie Schritt für Schritt durch die Einrichtung führt. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich mit Rat und Tat zur Seite!

Wir beobachten die Lage diesbezüglich und halten Sie weiterhin auf dem Laufenden, sollte sich in Mehrwertsteuer-Fragen etwas ändern.

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