Volle Kostenkontrolle mit den Servicepauschalen

Versandkosten, Liefergebühren, Servicepauschalen – es gibt viele Begriffe, die dasselbe meinen: das Weitergeben von Lieferkosten an den Käufer, insbesondere dann, wenn ein bestimmter Mindestumsatz nicht erreicht wird und damit die Liefer- und Produktionskosten in keinem richtigen Verhältnis zum erzielten Umsatz stehen.

Um Ihnen ein optimales Werkzeug an die Hand zu geben, damit Sie solche Kosten abhängig vom Umsatz automatisch berechnen und in die Verkaufsbelege schreiben lassen können, haben wir die neue Funktion der VK-Servicepauschalen für Sie realisiert.

Diese Funktion soll dazu dienen, Kosten in Form von pauschalen Beträgen in Rechnung zu stellen, wenn entweder ein bestimmter Betrag über- oder unterschritten wird. Servicepauschalen können hier also Liefergebühren oder auch Versandkosten sein. Wer wenig bestellt, soll mit einer Liefergebühr belegt werden; erst ab einem Mindestumsatz von xyz soll eine Lieferung kostenfrei sein. Möglich ist auch der gegenteilige Fall: Bis zu einem Betrag von xyz zahlen Sie keine Servicepauschale; erst darüber hinaus wird ein Zuschlag fällig.

Servicepauschalen stellen also eine Form von Gebühr dar. In Samuelson BackPro können Sie diese Gebühren ganz flexibel und individuell einrichten.

So funktioniert’s:

Sie legen einen Artikel für Liefergebühren oder Servicepauschalen an – auf Artikelebene können Sie diese Servicepauschalen auch in den Verkaufsauswertungen auswerten.

Da die Mehrwertsteuer dieses Artikels abhängig vom Inhalt der Leistung ist, gibt es für Sie verschiedene Möglichkeiten, diese anzusetzen. Zum einen können Sie am Liefergebühr-Artikel direkt eine MwSt. hinterlegen, die dann in den Auftrag bzw. die Rechnung gezogen werden soll. Als Serviceleistung verstanden können das 19% sein, die dann immer fällig werden. Liefern Sie in der Regel Lebensmittel, die unter die 7% MwSt. fallen, können Sie die MwSt. für die Liefergebühr auch mit 7% MwSt. ansetzen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich die MwSt. aus den Belegzeilen ermitteln zu lassen: Wenn verschiedene MwSt.-Sätze in einem Beleg vertreten sind, wird die MwSt. der Servicegebühr von jenem Artikel gezogen, der mit dem höheren MwSt.-Betrag am Beleg beteiligt ist. Das bedeutet, dass Sie damit immer die korrekte MwSt. im Beleg ausgewiesen haben, abhängig von den Artikeln, die im Beleg aufgeführt sind.

Weiterhin sind Sie sehr flexibel in der Anwendung dieser Servicepauschalen:

Ob im Auftrag oder erst in der Rechnung/Gutschrift, ob in der Gesamtrechnung oder auftragsübergreifend je Warenausgangsdatum oder gar je Lieferung – wir haben hier auf höchste Flexibilität im Umgang mit den VK-Servicepauschalen geachtet.

Und natürlich können Sie definieren, welcher Betrag fest oder als prozentualer Anteil als Schwellenwert gelten soll, bis zu oder ab dem die Gebühr fällig wird; und das sogar in verschiedenen Staffeln.

Und zu guter Letzt ordnen Sie die VK-Servicepauschalen den Debitoren und Artikeln zu, für die sie gelten sollen und bestimmen damit die Zulässigkeit für die Berechnung der Gebühr im jeweiligen Verkaufsbeleg.

Mit den neuen VK-Servicepauschalen noch mehr Kostenkontrolle für Sie – verfügbar seit BackPro-Version 14.7.0.

 

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