Samuelson im Feldversuch für Ihre Sicherheit

Ab 1. Januar 2020 gibt es einige wichtige gesetzliche Änderungen.
Zum einen gilt ab dann die Belegausgabepflicht. Sie müssen also jedem Kunden unaufgefordert einen Beleg ausstellen – entweder direkt per Ausdruck oder Sie stellen den Bon über unser Samuelson Webportal digital zu.

Zum anderen dürfen Sie ab Januar BackShop 2- und andere Kassen ordnungsgemäß nur noch mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) und einem entsprechenden Datenexport betreiben. Dabei müssen Sie jede einzelne TSE und jede einzelne Kasse als sogenanntes Aufzeichnungssystem beim Finanzamt anmelden.

Aktuell befinden sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gerade einmal zwei Anbieter in der vorläufigen Zertifizierung einer solchen Sicherheitseinrichtung: SwissBit und Cryptovision/Bundesdruckerei.

Unter der Schirmherrschaft des Deutschen Fachverbands für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) nimmt Samuelson derzeit gemeinsam mit Finanzbehörden und anderen Kassenherstellern an einem Feldversuch zur TSE teil. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, die technische Machbarkeit zu beweisen, wichtige Praxiserfahrung zu sammeln und den Herstellern der TSE sowie den Behörden mögliche Lücken aufzuzeigen, um diese bis zum gesetzten Termin schließen zu können. Damit ist Samuelson bestens auf die anstehende TSE-Umstellung vorbereitet und wie immer ganz vorne für Sie dabei.

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