16 Jun Sicher und gut vorbereitet durch die Mehrwertsteuer-Umstellung
Der Starttermin für die Mehrwertsteuersenkung am 01. Juli 2020 rückt immer näher. Wie in unserem Update zur Absenkung der Mehrwertsteuer versprochen, informieren wir Sie heute über die neue BackPro-Lösung zur Umstellung.
Ab dem 01. Juli 2020 tritt das erste Corona-Steuerhilfegesetz mit Hilfen für die Gastronomie in Kraft: Bis 30. Juni 2021 wird der Mehrwertsteuersatz für Speisen, die im Haus verzehrt werden, von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Getränke sind hiervon ausgenommen.
Das kürzlich beschlossene Zukunfts- und Konjunkturpaket der deutschen Bundesregierung sieht ein zweites Corona-Steuerhilfegesetz vor, das eine allgemeine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 auf 5 Prozent beinhaltet. Diese Maßnahmen gelten vom 01. Juli 2020 befristet bis zum 31. Dezember 2020.
Auswirkungen beider Maßnahmen
Laut aktueller Berichterstattung wird die Mehrwertsteuer für den Im-Haus-Verzehr ab dem 1. Juli 2020 ebenfalls auf 5 Prozent gesenkt. Damit erhebt der Fiskus in der zweiten Jahreshälfte 2020 für den Im-Haus-Verzehr von Speisen und Außer-Haus-Verkauf von Backwaren und Speisen einheitlich 5 Prozent Mehrwertsteuer. Mit Beginn des neuen Jahres 2021 gelten für beide Verkaufsarten 7 Prozent. Ab Juli 2021 wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie dann voraussichtlich wieder auf 19 Prozent hochgesetzt.
Für Getränke und Handelswaren fallen demnach in den kommenden sechs Monaten 16 Prozent Mehrwertsteuer an, ab Januar 2021 wieder die bisherigen 19 Prozent.
Die Absenkung der Mehrwertsteuer betrifft somit alle steuerlich relevanten Geschäftsvorfälle im Einkauf, Verkauf und an den Kassen, wodurch eine umfangreiche Umstellung der Mehrwertsteuer in allen betroffenen Prozessen vorgenommen werden muss.
Technische Lösung in Samuelson BackPro
Damit die Umstellung für Sie kein zusätzlicher Stressmoment wird, hat unser Samuelson-Team prompt reagiert! Unsere Entwickler haben dabei dafür gesorgt, dass alle Geschäftsprozesse in Samuelson BackPro korrekt und finanzbuchhalterisch nachvollziehbar auf die neuen Steuersätze umgestellt werden können.
In BackPro können Sie die Änderung der Steuersätze zum 1. Juli 2020 über eine neue Tabelle vornehmen. Hier hinterlegen Sie pro Artikel Buchungseigenschaften mit Gültigkeiten (z.B. ab 01. Juli 2020 5 Prozent und ab 01. Januar 2021 7 Prozent MwSt.). So wird garantiert, dass auf Belegen und an den Kassen zu jeder Zeit der richtige Mehrwertsteuersatz berechnet wird und die Stammdatenpflege, die für jede Mehrwertsteuer-Änderung nötig ist, kann bereits vor dem Stichtag vorgenommen werden. Wie genau Sie dabei vorgehen, lesen Sie in unserem Benutzerhandbuch, dass wir Ihnen in Kürze zur Verfügung stellen.
Wir raten dringend: Um immer auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich im Vorfeld mit Ihrem Steuerbüro zur Umstellung der Mehrwertsteuer abstimmen. Dabei sollten Themen, wie eine mögliche Verwendung neuer Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten sowie neuer Erlös- und Aufwandskonten nicht ausgelassen werden.
Unsere technische Lösung zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung in Samuelson BackPro stellen wir Ihnen im Laufe diese Woche bereit, sodass diese zunächst in Ihr Test-System und nach erfolgreichem Test in das Echt-System übernommen werden kann. Bitte wenden Sie sich bezüglich Beauftragung, technischer Abstimmung und zur Vereinbarung eines Auslieferungstermins an unseren Samuelson BackPro-Support: NavisionSupport@samuelson.de.
Quellen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/konjunkturpaket-geschnuert-1757558, letzter Zugriff: 16.06.2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-steuerhilfegesetz-1750228, letzter Zugriff: 16.06.2020
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