Grünes Licht für digitale Bons

Damit ist es amtlich. Das Bundesfinanzministerium gab in diesen Tagen bekannt, dass „anstelle eines Papierbelegs ein elektronischer Beleg erstellt werden kann, wenn der Kunde zustimmt“. Dabei gebe es seitens des Gesetzgebers keine Vorgabe, wie der elektronische Beleg zugestellt werden soll – sei es per Email, sei es über Kundenkonten oder über das Scannen eines QR-Codes. Im letzten Fall müssen keine Kundendaten erhoben werden.

Damit sind auch für unsere BackShop2-Lösung alle Bedenken aus dem Weg geräumt. Mit unseren Kassen geben Sie den Beleg als QR-Code am Kundenmonitor aus, den sich der Kunde per Scan auf sein Handy holt. Mehr zu unseren digitalen Bons oder zu unseren ebenfalls neuen Papierbons in Kleinformat lesen Sie hier.

Beide BackShop2-Lösungen sind im Update-Vertrag enthalten. Bei Fragen zum Update-Vertrag oder für die Unterstützung bei der Einrichtung der Digitalen Bons sprechen Sie uns gerne an, unter: kassensupport@samuelson.de

Noch keine Kommentare vorhanden

Sorry, the comment form is closed at this time.