Fragen und Antworten (FAQ) zur Samuelson TSE-Lösung

Wir haben die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nochmal genau unter die Lupe genommen und beantworten Ihnen häufig gestellte Fragen zur TSE im Allgemeinen und zur Samuelson TSE-Lösung im Speziellen.

1. Was ist eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und wozu wird sie eingesetzt?

Eine TSE besteht grundsätzlich aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium (USB-Stick, SD-Card oder Netzwerk) und einer digitalen Schnittstelle. Die Software protokolliert und verschlüsselt Vorgänge der Kasse. Kommt es zu einer Steuerprüfung, vergleicht das Finanzamt die TSE-Log-Daten mit den Exportdaten der Kassensoftware. So soll Manipulationsversuchen und Steuerbetrug ein Riegel vorgeschoben werden.

2. Ab wann müssen meine Kassen über eine TSE verfügen?

Das Finanzministerium hat für alle PC-Kassen eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30. September 2020 gewährt. Danach muss jede PC-Kasse eine angebundene TSE haben.
Für ältere Registrierkassen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2022, sofern die TSE-Nachrüstung technisch nicht möglich ist.

3. Wann soll ich die Samuelson TSE-Lösung beauftragen und wann wird sie ausgeliefert?

Im Idealfall haben Sie die TSE schon bei uns beauftragt. Seit dem in Kraft treten des Gesetztes zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen am 01.01.2020 müssen Sie, bis zum tatsächlichen Einsatz einer TSE an Ihren Kassen, nachweisen können, dass Sie Ihren Kassenpartner mit der TSE-Einrichtung beauftragt haben. Wir informieren Sie nach der Beauftragung aktiv, sobald die TSE lieferfähig ist.

4. Was bietet mir die TSE-Lösung von Samuelson?

Unsere Kassensysteme mit all Ihren Funktionen sind von unseren Entwicklern speziell auf die von uns angebotene TSE abgestimmt. Nur mit unserer TSE-Lösung können wir Ihnen die Einhaltung der Kassensicherheitsverordnung garantieren.  Die Samuelson TSE-Lösung schließen Sie als USB-Stick direkt an Ihrer Kasse an.

Eine TSE pro Kassenverbund

Mit der Samuelson-Lösung reicht eine TSE pro Bäckereifiliale, sofern alle BackShop-Kassen Ihrer Filiale in einem lokalen Netzwerk verbunden sind. Achtung: Jede mobile Aktionskasse benötigt eine eigene TSE. Wenn die Internetverbindung an einer Aktionskasse fehlt, müssen Belege in Papierform gedruckt werden, digitale Bons sind hier nicht möglich.

Speziell entwickelte Kassensysteme und -funktionen

Bereits seit Herbst 2019 führt Samuelson Feldversuche mit TSE-Prototypen durch, in denen wichtige Praxiserfahrungen zum Umgang mit der TSE gesammelt wurden.
Dadurch sind unsere Kassen optimal auf die von uns angebotene TSE abgestimmt und bieten für Sie wichtige Vorteile, wie:

  • Überwachung der Zertifikatslaufzeit der TSE und rechtzeitige Warnung bei Ablauf
  • Hinweis auf fehlende oder beschädigte TSE
  • Automatischer Export der gesammelten Kassendaten
  • Genaue Nachverfolgung und Übermittlung des Aufbewahrungsortes der TSE
  • DSFinV-K-Schnittstelle, Überwachungs- und Meldedienste und Software-Leistung sind enthalten

5. Was muss ich beim Anschluss und der Einrichtung der TSE an meinen Kassen beachten?

Die Einrichtung und Aktivierung der Samuelson TSE-Lösung ist kinderleicht:
Kommt die TSE in der Bäckereifiliale an, kann sie auch während des Tagesgeschäftes in die ausgewählte BackShop-Kasse im Kassenverbund eingesteckt und mit ein paar Klicks im Service-Menü der Kasse aktiviert werden. Hierzu werden lediglich eine PIN und eine PUK abgefragt. Die erforderlichen Software-Updates für Ihre BackShop-Kassen können nach Absprache vorher automatisch über Nacht laufen.

    Wir empfehlen Ihnen, die TSE über den in die Kasse integrierten USB-Port direkt anzuschließen und den USB-Stick so zu platzieren, dass er weder im täglichen Filialbetrieb noch durch Dritte bewegt oder aus der Kasse herausfallen kann. So beugen Sie einem Ausfall der TSE bestmöglich vor. Sollten alle USB-Ports belegt sein, können über einen USB-Hub weitere Plätze verfügbar gemacht werden.

6. Wie wird die TSE versendet?

Die Auslieferung erfolgt per Kurierdienst mit ausdrücklicher Übernahmebestätigung durch Sie.

7. Muss die TSE irgendwann ausgetauscht werden?

Das Signaturzertifikat der TSE hat ab Werk eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren und einen zusätzlichen Auslieferungspuffer von i.d.R. 6 Monaten. Es wird eine garantierte Anzahl von mindestens 5 Millionen Transaktionen gewährleistet. Je nachdem, wie schnell diese Anzahl von möglichen Transaktionen erreicht ist, muss die TSE gegebenenfalls vorzeitig ausgetauscht werden.

8. Darf ich eine TSE an einer neuen oder anderen Kasse wiederverwenden? Und was muss dabei beachtet werden?

Eine TSE darf nach ihrer Abmeldung an einer neuen oder anderen Kasse wiederverwendet werden. Dazu muss die neue Einheit (Kassen-Seriennummer und TSE-Seriennummer) angemeldet werden. Die Transaktionsnummer der TSE läuft weiter. Der Steuerpflichtige ist dafür verantwortlich, die protokollierten Daten ordnungsgemäß zu sichern und aufzubewahren.

9. Was ist zu tun, wenn die TSE ausfällt oder kaputt geht?

Während eines Ausfalls der TSE kann normal weiterkassiert werden. Die Kasse protokolliert im Hintergrund sowohl den Ausfall als auch den Zeitpunkt, ab dem die TSE wieder ordnungsgemäß läuft.

10. Wie erfolgt das Meldeverfahren an das Finanzamt?

 Derzeit gibt es keine konkreten Informationen zum Meldeverfahren. Bis zur endgültigen Klärung des Verfahrens muss daher auch keine Meldung erfolgen. Sobald es hierzu weitere Informationen gibt, informieren wir Sie umgehend.
Aktuell wissen wir nur, dass die Kassen-Seriennummer und die TSE-Seriennummer, vom Tag der Anmeldung der TSE bis zum Tag ihrer Abmeldung, eine Einheit bilden.
Jede Kasse, die im Kassenverbund ist oder neu angeschlossen wird, muss beim Finanzamt angemeldet werden.

11. Was passiert, wenn meine PC-Kasse ab dem 01. Oktober 2020 keine TSE angebunden hat?

Bei Nichteinhaltung der TSE-Pflicht drohen hohe Geldstrafen.

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