Der Weg aus der Krise – Ermäßigter Umsatzsteuersatz ab dem 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

Anfang Mai hat das deutsche Bundeskabinett im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes steuerliche Hilfsmaßnahmen für die Gastronomie auf den Weg gebracht. Demnach wird der Umsatzsteuersatz (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) für Speisen in Cafés, Restaurants und Gaststätten in Deutschland ab dem 01. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Getränke sind von der Steuersenkung ausgenommen.

Ab dem 01. Juli 2020 werden folglich alle verzehrfertig zubereiteten Speisen, die Bäckereikunden vor Ort in Ihrem Café oder Geschäft verzehren können, mit dem gleichen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent berechnet wie Speisen, die mitgenommen werden. Der ermäßigte Steuersatz soll Gastronomie-Betriebe steuerlich entlasten und sie bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen unterstützen.

Erforderliche Anpassungen im Warenwirtschaftssystem und an Ihren Bäckereikassen

Um auf den veränderten Umsatzsteuersatz zu reagieren und Fehlbelastungen zu verhindern, müssen die in Ihrem Warenwirtschaftssystem oder in Ihren Kasseneinstellungen hinterlegten Umsatz- bzw. Mehrwertsteuersätze für angebotene Speisen überprüft und zum 01. Juli 2020 auf die einheitlichen 7 Prozent angepasst werden. Es muss dann auch sichergestellt sein, dass die angepassten Daten richtig übernommen werden, sodass Ihre Kassen ab dem 01. Juli 2020 die richtige Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer berechnen und auf dem Bon ausweisen. Zum Ablaufdatum der befristeten Umsatzsteuersenkung am 30. Juni 2021 müssen die Steuersätze der Im-Haus-Verkäufe der betroffenen Artikel wieder auf 19 Prozent erhöht werden.

Nachhaltige und vollumfassende Lösung von Samuelson

Das BackPro-Entwicklerteam hat in den letzten Wochen intensiv an einer umfassenden technischen Lösung gearbeitet, die den Umstellungsprozess der Umsatzsteuersenkung für Sie so einfach, nachhaltig und sicher wie möglich macht:
Produktbuchungsgruppen mit zeitlicher Gültigkeit und eine eigens entwickelte, datumsabhängige Mehrwertsteuerkategorie versprechen (finanz)buchhalterische Sicherheit und Transparenz und gewährleisten den korrekten zeitlichen Datenaustausch zwischen Warenwirtschaft und Kassen zum Stichtag am 01. Juli 2020. Die aufwändige Stammdatenpflege, die zur Umstellung notwendig ist, kann bereits im Voraus gemacht werden und muss nicht erst am Abend des 30. Juni erfolgen – das spart unnötigen Stress und minimiert die Fehlerquote bei der Pflege.

Samuelson-Kunden mit einem Update-Vertrag für die Warenwirtschaft BackPro Versionen 8-14 und BackShop 2-Kassen wird die technische Lösung zur Umsatzsteueranpassung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bitte vereinbaren Sie für die Auslieferung der technischen Anpassung in BackPro einen Termin mit uns.
Alle übrigen Kunden mit älteren BackPro Versionen, anderen Warenwirtschaftssystemen oder Kassen anderer Hersteller beraten wir gerne individuell. Wenden Sie sich hierfür gerne an unseren Samuelson BackPro-Support: NavisionSupport@samuelson.de oder an unseren BackShop-Kassensupport: KassenSupport@samuelson.de

Wir sind für Sie da!
Sie benötigen Hilfe bei der Einrichtung des neuen Umsatzsteuersatzes? Wir stellen Ihnen hierzu eine Dokumentation zur Verfügung, die Sie Schritt für Schritt durch die Einrichtung führt. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich mit Rat und Tat zur Seite!

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