TSE-Pflicht für BackShop 1-Kassen

Das Wichtigste zuerst: Sie können Ihre BackShop1-Kassen wie gewohnt auch nach dem 1. Januar 2020 weiter betreiben. Wir werden weder den Datentransfer noch unseren Support einstellen! Zwar gilt eigentlich seit Jahresbeginn die TSE-Pflicht (Technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz gegen Manipulationen) – vor wenigen Wochen hat das Finanzministerium jedoch für alle PC-Kassen eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30. September 2020 gewährt.

Derzeit prüfen wir intensiv, ob Sie Ihre BackShop1-Kassen auch nach Ende der Frist weiter betreiben können, sowohl was Hardware als auch Software betrifft. Werden alle technischen und gesetzgeberischen Anforderungen erfüllt, können Sie bis spätestens 30. September Ihre Kassen für die TSE-Zertifizierung auf die entsprechende BackShop1-Version 1.15 updaten.

Wichtig: Sie müssen bis Fristende nachweisen können, dass Sie Ihren Kassenpartner bereits mit der TSE-Einrichtung beauftragt haben! Klären Sie am besten direkt noch im Januar mit uns (vertrieb@samuelson.de), welchen Weg Sie gehen wollen:

  • Wollen Sie bei BackShop1 bleiben?
  • Müssen dabei Hardware oder Betriebssysteme ausgetauscht werden?
  • Oder nehmen Sie die derzeitige Situation direkt zum Anlass, um auf unsere BackShop2-Kassen zu wechseln?

Mit unseren BackShop 2-Kassen sind Sie auf jeden Fall stets up to date!

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