Die TSE kommt!

Unser Bäckertag hat es gezeigt: Die neuen Regeln zum Manipulationsschutz bei Registrierkassen bewegen. Denn ab kommendem Jahr ist die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) an Registrierkassen Pflicht, die dafür vorgesehenen Geräte sind aber aktuell noch nicht mal auf dem Markt. Öffentlich gelistet sind lediglich von zwei Anbietern entsprechende Produkte zur Zertifizierung beim zuständigen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zwar rechnen die Anbieter in diesen Wochen mit einem Ergebnis und wollen danach direkt mit der Auslieferung beginnen. Bei Millionen Registrierkassen im Land wird die TSE-Pflicht ab 1. Januar 2020 trotzdem nicht mehr zu erreichen sein. Das scheint man auch beim Bundesfinanzministerium erkannt zu haben, das laut Meldungen für PC-Kassen nun eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2020 plant.

Mit Samuelson als dem Kassenanbieter Ihres Vertrauens sind Sie gut vorbereitet. Gemeinsam mit dem Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) als Schirmherrn, den Finanzbehörden und anderen Kassenherstellern führen wir derzeit einen Feldversuch zur TSE durch und sammeln hier wichtige Praxiserfahrungen, die am Ende Ihnen zugutekommen. So testen wir zum Beispiel auch die Prototypen der beiden Anbieter SwissBit und Cryptovision/Bundesdruckerei – also genau jene Produkte, mit deren Zertifizierung durch das BSI in diesen Tagen gerechnet wird.

Beide Hersteller bieten die TSE als USB-Stick oder SD-Karte an, dazu ist jeweils eine Netzwerk-Variante geplant. Dabei reicht Ihnen pro Filiale eine TSE, auch wenn Sie dort mehrere BackShop-Kassen betreiben. Künftig will Cryptovision auch eine Cloud-Lösung anbieten, genaue Pläne dazu gibt es allerdings noch nicht.

So funktioniert die Technische Sicherheitseinrichtung: Eine TSE besteht grundsätzlich aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium (USB-Stick, SD-Card oder im Netzwerk) und einer digitalen Schnittstelle. Die Software protokolliert und verschlüsselt jeden Arbeitsschritt der Kasse. Kommt es zu einer Steuerprüfung, vergleicht das Finanzamt die TSE-Log-Daten mit den Exportdaten aus der Kassensoftware.

Trotz Schonfrist: Stellen Sie rechtzeitig die Weichen, denn sonst drohen Strafen von bis zu 25.000 Euro pro Kasse. Bis 31. Dezember 2019 müssen Sie die Technische Sicherheitseinrichtung beim Kassenhersteller beauftragt haben, selbst wenn diese noch nicht geliefert werden kann. Spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme müssen Sie Ihre TSEs und PC-Kassen als sogenannte Aufzeichnungssysteme beim Finanzamt anmelden, voraussichtlich elektronisch über das Steuerverwaltungsprogramm Elster – entsprechende Funktionen für die Anmeldung von TSEs sind dabei in Samuelson BackPro in Planung. Aber auch dieses Anmeldeverfahren ist seitens der Finanzverwaltung noch nicht abschließend geregelt.

Mit der TSE-Pflicht und weiteren gesetzlichen Vorgaben will die Bundesregierung dem milliardenschweren Steuerbetrug einen Riegel vorschieben. Bereits im vergangenen Jahr haben wir dabei ebenfalls im Rahmen eines Feldversuchs des DFKA den Datenexport gesetzeskonform nach DSFinV-K (Standard digitaler Schnittstellen) umgesetzt. Im Zuge der TSE in der Kasse wird Samuelson BackPro die Kassendaten (Transaktionen, Stammdaten und Kassenabschlüsse) im vorgegebenen standardisierten Datenformat exportieren – für die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung, zum Beispiel zur Kassen-Nachschau oder für eine reguläre Prüfung.

Indes bezieht sich die oben genannte Schonfrist nur auf die TSE, jedoch nicht auf die Belegausgabepflicht. Ab 1. Januar 2020 müssen Sie jedem Kunden unaufgefordert einen Beleg ausstellen. Über unser Samuelson Webportal ist das dann auch ohne Ausdruck digital möglich. Können Sie der Ausgabepflicht nicht nachkommen, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt Ausnahmen beantragen. Achtung: Laut Anwendungserlass des Finanzministeriums stellt finanzielle Härte keine Begründung für eine Ausnahme dar und es sind auch keine Branchen-Ausnahmen vorgesehen!

Info:

Grundsätzlich gilt: JEDE PC-Kasse ohne Ausnahme fällt unter die TSE-Pflicht!

Für alte Registrierkassen, bei denen eine TSE-Nachrüstung technisch nicht möglich ist, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2022. Erst im Juni 2019 hat das zuständige Finanzministerium den Anwendungserlass mit klar definierten Schutzzielen zur Integrität, Authentizität und Vollständigkeit digitaler Grundaufzeichnungen an den Kassen (§ 146a AO i.V.m. § 1 Satz 1 KassenSichV) veröffentlicht.

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