Nichtbeanstandungsregelung

Nichtbeanstandungsregelung: Umsetzung des Kassengesetzes wird erleichtert

Die Unsicherheiten sind beseitigt: Das Bundesfinanzministerium hat noch für Oktober 2019 einen Erlass angekündigt, der eine Fristverlängerung bei der anstehenden Umstellung von PC-Kassen bedeutet.

Zu dem am 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen tritt eine Nichtbeanstandungsregel hinzu. Die Vorgaben des Gesetzes greifen wie geplant, aber das Fehlen einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) hat vorerst keine Konsequenzen, sofern die TSE nachweislich bei einem Hersteller beauftragt worden ist.

Rechtlich auf sicherem Boden

Millionen PC-Kassensysteme müssen in Deutschland umgerüstet und durch eine TSE geschützt werden. Das Problem vieler Bäckereien war, dass diese TSE aller Voraussicht nach bis zum Stichtag nicht flächendeckend verfügbar sein wird. Lieferengpässe waren lange absehbar. Deshalb hat der Gesetzgeber nun reagiert und diese Rechtsunsicherheit beseitigt.

Übergangslösung gefunden

Auf Drängen zahlreicher Unternehmer mit viel Bargeldgeschäft am Umsatz hat das Bundesfinanzministerium nun eine Fristverlängerung um ein gutes Dreivierteljahr angekündigt. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen verkündete bereits eine Einigung bei der wichtigen Übergangsfrist bis 30. September 2020.

Diese Übergangslösung hatten auch die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft gefordert. Nun arbeiten die Hersteller der Sicherheitseinrichtung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Hochtouren an der endgültigen Zertifizierung der TSE.

Vorerst keine Kontrollen der TSE

Denn durch die TSE muss laut Gesetz zukünftig die Verschlüsselung aller Kassendaten erfolgen, die Zertifizierung jedoch ist aufwändig und wird bis zum Stichtag nach derzeitigem Stand höchstwahrscheinlich nicht vollständig abgeschlossen sein.

Der Tipp: Bleiben Sie entspannt und setzen Sie auf eine zukunftssichere PC-Bäckereikasse.

Durch die vom Bundesfinanzministerium geplante Nichtbeanstandungsregel bleibt gewährleistet, dass Sie Ihre PC-Kassen auch ohne TSE zumindest bis zum Herbst 2020 legal weiternutzen können. Die ursprünglich vorgesehenen Anforderungen bleiben aber dieselben, die Kontrolle ihrer Umsetzung wird lediglich verschoben.

Manipulationsschutz ist das Ziel

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurden die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung verschärft. Die Neuregelungen im Kassengesetz sollen dazu dienen, alle Buchungen generell vor Manipulationen zu sichern, und eine verlässliche Grundlage für die Besteuerung schaffen.

Der Tipp: Alle anderen Vorgaben des Gesetzes sollten Sie fristgerecht umsetzen. Die Schonfrist betrifft lediglich die TSE.

Vorgaben sind einzuhalten

Mit Inkrafttreten Anfang 2020 ist es verboten, Kassen in Umlauf zu bringen oder zu nutzen, die nicht mit den neuen Vorgaben konform gehen.

Beim Finanzamt anzumeldende PC-Kassensysteme müssen dann außerdem zu jedem Geschäftsvorfall einen Beleg erstellen, die Kassendaten manipulationssicher speichern und zur Prüfung durchs Finanzamt den Verlauf aller Geschäftsvorfälle jederzeit bereitstellen.

Der Tipp: Stellen Sie sicher, dass die Belegausgabe reibungslos funktioniert. Prüfen Sie alle Drucker und informieren die Belegschaft rechtzeitig.

Auf Samuelson und unsere Lösungen können Sie sich bei der fristgerechten Umsetzung aller Vorgaben verlassen.

Werden Sie aktiv

Wenden Sie sich noch vor Jahreswechsel an den Hersteller Ihres Vertrauens wie Samuelson, und lassen Sie sich ein Angebot für die TSE erstellen. Bei Samuelson reicht übrigens eine TSE pro Filiale anstatt einer TSE pro Kasse!

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