Nichtbeanstandungsfrist zur TSE ist für einige Bundesländer bis 31.03.2021 verlängert

Gemäß der Pressemitteilungen der Länder-Finanzminister aus Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist die Nichtbeanstandungsfrist zur Nutzung der technischen Sicherheitseinrichtung TSE bis zum 31. März 2021 verlängert worden. Die Bundesländer Baden-Württemberg, das Saarland und Schleswig-Holstein haben sich inzwischen angeschlossen.

Achtung: Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bis zum 30. September 2020 (Niedersachsen 31.08.2020) ein verbindlicher Auftrag zur Nachrüstung erteilt wurde.

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