Nichtbeanstandungsfrist zur TSE ist für einige Bundesländer bis 31.03.2021 verlängert

Gemäß der Pressemitteilungen der Länder-Finanzminister aus Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist die Nichtbeanstandungsfrist zur Nutzung der technischen Sicherheitseinrichtung TSE bis zum 31. März 2021 verlängert worden. Die Bundesländer Baden-Württemberg, das Saarland und Schleswig-Holstein haben sich inzwischen angeschlossen.

Achtung: Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bis zum 30. September 2020 (Niedersachsen 31.08.2020) ein verbindlicher Auftrag zur Nachrüstung erteilt wurde.

Noch keine Kommentare vorhanden

Sorry, the comment form is closed at this time.