Das BMF stellt klar: der TSE Startzeitpunkt spätestens zum 30.09.2020 bleibt bestehen!

Mit Schreiben vom 30.06.2020 an Verbände wie den DFKA e.V. stellt Herr Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, klar, dass der Startzeitpunkt für den Einsatz von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen nicht verschoben wird. Damit müssen alle PC-Kassenlösungen zum 30.09.2020 gemäß des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen mit einer TSE ausgestattet sein.

Es besteht also die Pflicht, dass auch alle Bäckereibetriebe nun mit Hochdruck die Voraussetzungen zur Aufrüstung der Kassen in die Wege leiten sowie die Installation der TSE vornehmen. Im Falle der Nichteinhaltung drohen ab 01.10.2020 empfindliche Bußgelder.

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