Belegausgabe ab 01.01.2020 Pflicht!

Bei der Diskussion rund um die technische Sicherheitseinrichtung, der sich hinziehenden Zertifizierung sowie der jetzt vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Nichtbeanstandungsregelung wird oft übersehen: Die Belegausgabepflicht ab 01.01.2020 steht!

Bitte prüfen Sie dringend in dem Zusammenhang,

– dass Ihre Mitarbeiter von jeder Kasse aus einen Bon drucken können?
– wie Sie die Wege hinter der Theke für Ihre Mitarbeiter optimieren können?
– dass Ihre Kassen in all Ihren Filialen rechtzeitig auf Bondruck umgestellt werden?
– dass Sie genügend Bonrollen zentralseitig sowie in den Filialen bereit halten?
– dass Sie ggf. Abfallbehälter aufstellen und die Entsorgung sicherstellen?

Benötigen Sie zusätzliche Drucker? Bitte melden Sie sich dann kurzfristig bei uns, damit wir nicht in Lieferengpässe laufen: bestellung@samuelson.de

Es geht auch digital – denn wer sagt, dass die Belege in Papierform sein müssen? Müssen sie nicht. Über zwei Millionen Kilometer an zusätzlichen Bons erwarten Experten durch die Belegausgabepflicht. Für den umweltbewussten Kunden durchaus Anlass zur Beschwerde, wenn er für sein Snack-to-go einen Beleg entgegennehmen muss. Mit dem Samuelson Kundenkartenportal senken Sie unnötige Papierverschwendung – unsere BackShop 2-Kassen senden den Bon einfach digital an den Account Ihres Prepaid-Kunden. Gerade für Ihre Stammkunden durchaus lohnenswert. Mit dem Ressourcen-Argument erhalten diese einen zusätzlichen Anreiz, sich in Ihrem Webshop oder Kundenkartenportal zu registrieren.

 

Bild: Tim Reckmann / flickr

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